Neue Antragsfrist!

Förderrichtlinie zur Unterstützung der Sportvereine zur Bewältigung der Mehrbelastungen bei Strom- und Heizkosten 2024

Neue Antragsfrist!

Der Kreistag hat am 20.03.2024 erneut eine Veränderung der bestehenden Förderrichtlinie beschlossen, die die Pinneberger Sportvereine bei Mehrbelastungen bei Strom- und Heizkosten entlastet. € 200.000,- stehen im Jahr 2024 zur Verfügung. Dabei werden max. 50% der Mehrkosten 2023 im Vergleich zu 2022 gefördert. Der Zuschuss kann von den Vereinen mit vereinseigenen Sportanlagen bis zum 31.10.2024 beantragt werden. Voraussetzung für die Zuschussgewährung sind Sportanlagen, die sich im Eigentum der Vereine befinden oder ein existierender Pacht-/Mietvertrag, der ab Antragstellung noch mindestens 5 Jahre läuft. Ebenso müssen die Vereine die Strom- und Heizkosten selber tragen. Die Förderung von Strom- und Heizkosten von Räumen, die dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zuzurechnen sind, sind nicht förderfähig. Die Richtlinie ist sofort in Kraft und endet am 31.12.2024.

Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular können beim Kreis Pinneberg und auf der KSV-Homepage abgerufen werden:

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