Zuschüsse

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Zuschussformen

Zuschüsse

Über den KSV Pinneberg sind Zuschüsse aus vielen Bereichen Ihres Sportvereins zu erhalten bzw. zu beantragen. Die möglichen Zuschüsse sind unten nach Bereichen aufgelistet. Zögern Sie nicht, sich beim "Hauch der Idee einer Investition" und bei aufkommenden Fragen an die KSV Geschäftsstelle zu wenden.

Einen ersten Überblick können Sie in dieser Präsentation gewinnen:
Die Sportförderung der Kommunen und Sportverbände Infoabend beim Kreis am 25.04.2023

Der Kreissportverband Pinneberg (KSV) und die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein möchten die Förderung des Wettkampfsports und den Einsatz des Ehrenamtes im Kreis Pinneberg stärken. Der KSV unterstützt seine Vereine durch "Meisterschaftszuschüsse". Derzeit gibt es ab dem 14.03.2023 einen Fahrtkostenzuschuss von 0,10 € pro km (vorher € 0,08) und Teilnehmer und eine Übernachtungspauschale von € 15,- pro Teilnehmer (vorher € 10,- / TN) für höchstens zwei Übernachtungen. Durch die Gewährung von Zuschüssen soll der Wettkampfsport im Sinne der Teilnahme von Aktiven an Meisterschaften gefördert werden. Die Zuschüsse sollen erhöhte bzw. außergewöhnliche Aufwendungen von Aktiven bei der Teilnahme an Meisterschaften mildern. Die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein unterstützt den KSV dabei im Rahmen der Förderung jugendlicher Talente im Sport. Als förderungswürdig gilt die Teilnahme von Aktiven der KSV-Mitgliedsvereine an von den Fachverbänden im Deutschen Olympischen Sportbund und/oder des Landessportverbandes Schleswig-Holstein offiziell anerkannten überregionalen Meisterschaften (max. Deutsche Meisterschaften) aufgrund von Qualifikationen (Ausnahme Punktspielbetrieb) innerhalb Deutschlands außerhalb der Kreise Pinneberg (ohne Helgoland), Segeberg, Steinburg und der Freien und Hansestadt Hamburg. Steigende Fahrt- und Übernachtungskosten machen die Teilnahme an überregionalen Meisterschaften für Vereine und Teilnehmer zunehmend schwieriger und kostenintensiver. Viele ehrenamtliche Vereinstrainer, Eltern etc. investieren viel Zeit und Geld, um unseren sportlichen Nachwuchs zu fördern.

Ansprechpartner

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Mark Müller
Tel.: 04121 - 90 85 612

KSV Übungsleiterzuschüsse

Der Kreissportverband Pinneberg gewährt Zuschüsse zur teilweisen Deckung der Kosten durch die Beschäftigung von Übungsleitern mit und ohne Lizenz und Betreuern.

1. Die allgemeine Förderung der Vereine zur teilweisen Deckung der durch ihre ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer, Betreuer und Helfer ohne Lizenz entstehenden Kosten wird vom KSV anhand der Mitgliederwertzahl berechnet. Die Mitgliederwertzahl setzt sich zusammen aus der Anzahl der Vereinsmitglieder lt. der Bestandserhebung per 01.01. eines Jahres bis 26 Jahre x 2 plus der restlichen erwachsenen Mitglieder ab 27 Jahre. Diese Zahlen liegen dem KSV aus der Bestandserhebung vor und brauchen von den Vereinen nicht errechnet werden. Pro Mitgliederwertzahl wurde in 2023 ein Zuschuss von € 1,80 (2022: € 1,60) gewährt. Der KSV ist guter Dinge, diese Förderung der Höhe nach konstant halten zu können.

2. Die Qualitätsförderung zur teilweisen Deckung der Kosten, die durch die Beschäftigung der regelmäßig im Vereinsbetrieb tätigen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer mit gültiger Lizenz entstehen betrug pro lizenziertem Übungsleiter/Trainer im Jahr 2023 € 300,00 (2022: € 260,-). Die Namen, Geburtsdaten und Einsatzbereiche in Stichworten sind in die Meldeliste einzutragen, auch wenn die Lizenzen bereits bei uns vorliegen. Eine Liste der bei uns registrierten Übungsleiter erhalten alle Vereine als Anlage zum Anschreiben, um ihnen die Eintragungen zu erleichtern. Für Übungsleiter, deren Lizenzen abgelaufen sind, muss ein Verlängerungsnachweis eingereicht werden.

Beide Zuschussformen können auch in 2024 bis zum 01.06.2024 beantragt werden. Das Anschreiben, das Antragsformular und die Übersichtsliste der ÜL pro Verein hat der KSV Pinneberg am 21.03.2024 auf den Postweg zu den Vereinen gebracht. Später eingehende Anträge werden generell nicht mehr berücksichtigt. Zuschüsse werden nur gewährt bei fristgemäßer Zahlung der Mitgliedsbeiträge und vorliegendem gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid. Die Zahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch den Verbandstag in geraden bzw. Beirat in ungeraden Jahren.

Qualifikationsgruppen lizenzierter Vereins-Übungsleiter als Grundlage für eine Zuschussgewährung:

A =    Nebenberuflich, ehrenamtlich und nicht sozialversicherungspflichtig im Verein tätige Sport- und Gymnastiklehrer/innen mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung

B =    Nebenberuflich, ehrenamtlich und nicht sozialversicherungspflichtig im Verein tätige Schullehrer/innen mit besonderer Lehrbefähigung für Leibesübungen/-erziehung

C =    Nebenberuflich, ehrenamtlich und nicht sozialversicherungspflichtig tätige Übungsleiter/innen, Trainer/innen (ab Trainer C), J-Lizenz-Inhaber/innen und Vereinsmanager/innen, die nach den Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (mind. 120 LE-  Lehrgang) ausgebildet wurden und im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Zertifikate oder Lizenzen anderer Ausbildungsträger werden nicht gefördert.

Zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer zeitlich abgelaufener Lizenzen ist die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen erforderlich. Derartige Kurzlehrgänge bietet der KSV Pinneberg unter der Rubrik Bildung an. Weitere Lehrgänge werden vom Bildungswerk des Landessportverbandes Schleswig-Holstein sowie von Fachverbänden angeboten.
Als Nachweis ist in den Qualifikationsgruppen A und B die Zeugniskopie, in der Gruppe C die Kopie der gültigen Übungsleiterlizenz Ihrem Meldebogen beizufügen (nur für Übungsleiter, für die uns keine gültige Lizenz bzw. keine Zeugniskopie vorliegt).

Lehrgangsbescheinigungen werden vom KSV nicht als Verlängerungsnachweis anerkannt!

Ansprechpartner

2021-12-08_KSV_MM_Müller
Mark Müller
Tel.: 04121 - 90 85 612

Landessportverband Schleswig-Holstein

Die Anschaffung von Sportgeräten wird vom Landessportverband SH (Antragstellung über den KSV), dem Kreissportverband Pinneberg (aus dem SportFörderFonds der Sparkasse Südholstein) oder der Bürgerstiftung der VR Bank in Holstein (nur bei Einführung neuer Sportangebote) und vielleicht den Städten, Ämtern und Gemeinden gefördert. Oft können die verschiedenen Zuschüsse miteinander kombiniert werden.

Wie immer gilt: Beim Hauch der Idee einer Anschaffung – KSV Karsten Tiedemann anrufen unter 04121 - 9085611.

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV)
Der LSV fördert die Anschaffung langlebiger Sportgeräte ab einer Investition von 1.000 EUR. Die Richtlinie umfasst langlebige Sportgeräte und Baumaßnahmen. Alle Anträge an den LSV müssen über den KSV gestellt werden.

Ansprechpartner

Karsten Tiedemann, GF KSV Pinneberg (03/2022)
Karsten Tiedemann
Tel.: 04121 - 90 85 611

SportFörderFonds der Sparkasse Südholstein

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem KSV Pinneberg und der Sparkasse Südholstein (SPKSH) geht in die nächste Runde. Auch für das Jahr 2024 wird dem KSV ein Betrag von € 25.000,- zur Förderung des Sports zur Verfügung gestellt. Der KSV stockt die Förderung voraussichtlich wieder um weitere € 25.000,- auf, sodass insgesamt € 50.000,- zur Verfügung stehen. Die Mittel sollen als Zuschüsse zu den Anschaffungskosten langlebiger Sportgeräte der Vereine und Verbände gemäß den Bewilligungsgrundsätzen verwendet werden.

Bis zum 01.07.2024 können Anträge an den KSV für im Jahr 2024 geplante oder schon im Jahr 2024 erfolgte Anschaffungen gestellt werden. Dabei darf pro Verein und Jahr nur ein Antrag gestellt werden. Ein Antragsformular gibt es nicht. In Abstimmung mit der Sparkasse entscheidet der KSV über die Mittelvergabe in freiem Ermessen.

Der KSV bittet alle Antragsberechtigten, sich bei der Antragstellung eng an die Bewilligungsgrundsätze zu halten, um die Bearbeitung zu erleichtern. Selbstverständlich beraten wir Sie gern bei Fragen zu den Bestimmungen. Bewilligungsgrundsätze unten im Downloadbereich. Antragsschluss an den KSV: 01.07.2024!

Nutzen Sie daneben auch die Fördermöglichkeiten des LSV über den KSV (Regelförderung mit Ausnahmen 20%) und gemeindliche Mittel! Eine Kombination sichert den größten Erfolg.

Logo Sparkasse Südholstein

Bürgerstiftung der VR Bank in Holstein

Sportförderung in der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein

Zur Förderung sportlicher Aktivitäten der gemeinnützigen Sportvereine stellt die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein Spenden zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen und eingetragenen Sportvereine sowie die aus ihnen betriebenen gemeinnützigen Spielgemeinschaften im Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein eG, die Mitglied in den zuständigen Kreissportverbänden sind. Im Rahmen der vorhandenen Mittel können zweckgebundene Spenden zur Förderung des Sports gemäß des Stiftungszweckes der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein für folgende Zwecke gewährt werden:

Initialzündung

  • Erstausstattung bei Aufnahme neuer Sportarten in dem jeweiligen Verein
  • Anschaffung von Verbrauchsmaterialien
  • Anschaffung von Sportkleingeräten

Vorrangig sollen neue Ideen gefördert werden, die sogenannten Initialzündungen. Anträge auf Bewilligung des Zuschusses sind schriftlich zu stellen. Stichtage für den Eingang der Antragsunterlagen sind der 15.02., 15.05., 15.08. und der 15.11. jeden Jahres. Der Vorstand sichtet die Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge können ohne Begründung abgelehnt werden.
Zuschussmöglichkeiten durch die Gemeinde oder den Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) sind vorrangig zu nutzen und im Finanzierungsplan aufzuführen. Sollte keine Förderung über diese möglich sein, ist eine Begründung erforderlich. Über die Förderung entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit dem Kreissportverband Pinneberg e.V. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein, zu der die geförderten Antragsteller einen Vertreter entsenden, werden die Vorhaben dargestellt.

Spenden können zurückgefordert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung die Gemeinnützigkeit nicht gegeben war oder eine Überfinanzierung entstanden ist. Eine Zuwendungsbestätigung ist erforderlich. Alle bewerbungsrelevanten Informationen sowie den Förderantrag finden Sie auf der Homepage. Das Antragsformular und die Bewilligungsgrundsätze finden Interessierte auch unten. Einfach ausfüllen und an buergerstiftung@vrbank-ih.de senden oder auch über den KSV Pinneberg.

Sterne des Sports

Seit 2005 arbeiten der KSV und die VR Bank in Holstein sowie die Bürgerstiftung eng zusammen und nehmen an dem bundesweiten Wettbewerb „Sterne des Sports“ der Volks- und Raiffeisenbanken Deutschlands und des DOSB teil.

Logo Bürgerstiftung VR Bank in Holstein

the sportstation 2

Die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein fördert ab sofort das Projekt "Eine sportstation für meinen Verein". the sportstation 2 ist eine Sportkonsole, die in verschiedenen Sportarten eingesetzt werden kann und für sehr hohe Begeisterung insbesondere bei Kindern und jungen Sportlerinnen und Sportlern sorgt.

Mit diesem Projekt unterstützt die Bürgerstiftung den digitalen Wandel auch im sportpraktischen Bereich. Mit diesem Projekt werden 32 sportstation 2 - Anschaffungen gefördert. Die Laufzeit des Förderprogrammes startet im März 2022. Sollten mehr als 32 Anträge eingehen, so entscheidet das Los.

Zuschussmöglichkeiten durch den Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV), insbesondere der LSV Digitalisierungszuschuss (Antrag über den KSV Pinneberg), sind zu nutzen und im Finanzierungsplan aufzuführen. Sollte keine Förderung über diese möglich sein, ist eine Begründung erforderlich. Ein Eigenbeitrag in Höhe von 20 % sollte eingebracht werden.

Im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein, zu der die geförderten Vereine Vertreter entsenden, kann das Vorhaben dargestellt werden.

Alle bewerbungsrelevanten Informationen sowie den Förderantrag finden Sie unten oder auf der Homepage der Bürgerstiftung unter folgendem Link: www.stiftung-vrbank-in-holstein.de/aktuelles/sportstation-vereine.html

Darüber hinaus wird dem KSV Pinneberg ebenfalls eine sportstation2 zur Verfügung gestellt, die von den Vereinen im Kreis Pinneberg für Events und Veranstaltungen ausgeliehen werden kann. Wenden Sie sich bei Interesse gerne an die KSV-Geschäftsstelle (Tel.: 04121 - 90 85 60).

Bürgerstiftung VR Bank in Holstein sportstation2

In Zeiten immer knapper werdender Ressourcen wird es für die Vereine immer wichtiger, die Zuschussmöglichkeiten zur Förderung von Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen optimal auszunutzen. Dabei können die Fördermöglichkeiten der Gemeinden, des Kreises, des LSV und, soweit gerade vorhanden auch des Landes Schleswig-Holstein oft nebeneinander angewendet werden. Dabei gibt es neben Fristen noch einiges anderes zu beachten. Die Veröffentlichung der nachstehenden Richtlinien und Formulare soll den Verantwortlichen der Vereine helfen, die Arbeit zu erleichtern. Gute und vor allem rechtzeitige Planung ist dabei alles. Der KSV rät seinen Vereinen beim "Hauch der Idee einer Investition" die KSV-Geschäftsstelle rechtzeitig unter 04121-90856-11 (Karsten Tiedemann) oder 04121-908560 anzurufen und sich telefonisch oder per Termin beraten zu lassen. Informieren Sie sich auch rechtzeitig bei Ihrer Kommune.

Ansprechpartner

Karsten Tiedemann, GF KSV Pinneberg (03/2022)
Karsten Tiedemann
Tel.: 04121 - 90 85 611

Landessportverband Schleswig-Holstein

Der LSV fördert Baumaßnahmen ab einer Investition von 5.000 EUR. Seine Förderung ist nicht gekoppelt an eine Förderung der Gemeinde oder des Kreises. Ab einer Investitionssumme von 50.000 EUR fordert der LSV eine baufachliche Prüfung der ZBau-Behörde des Kreises Pinneberg. Die Richtlinie umfasst Baumaßnahmen und langlebige Sportgeräte. Alle Anträge an den LSV müssen über den KSV gestellt werden. Der Landessportverband hat auf seiner Seite auch eine Übersicht über die Förderung von Klimaschutzinvestitionen.

Zusätzlich befinden sich zum Thema Flutlichtumrüstung auf LED-Technik weiter unten auf dieser Seite Informationen zur Beantragung von Zuschüssen aus der Kommunalrichtlinie / ZUG.

Logo LSV

Kreis Pinneberg

Neben den Städten Ämtern und Gemeinden fördert auch der Kreis Pinneberg Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen. Die Förderhöhe beträgt zwischen 15% und 20% der förderungsfähigen Kosten. Eine Voraussetzung ist aber, dass sich die betreffende Stadt oder Gemeinde mit mindestens 10% oder 15 % beteiligt. Der Koppelungsbeschluss besagt, dass Kreis- und Gemeindezuschüsse zusammen mindestens 30% betragen müssen. Der LSV fördert auch solo. Ab einer Minstestinvestitionssumme von 10.000 EUR fördert der Kreis. Antragsschluss für das auf das Haushaltsjahr folgende Haushaltsjahr ist immer der 01.04..

Wichtig: Analog dem LSV ist beim Kreis bislang noch ab einer Investitionssumme von 25.000 EUR eine baufachliche Prüfung der ZBau-Behörde des Kreises erforderlich. Dieser dann entstandene Prüfvermerk ist auch für den LSV notwendig. Nähere Infos gibt es beim KSV oder beim Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31) des Kreises (Zuschussgeber) bei Alexandra Kugler unter 04121 - 4502 3323, mit der der KSV sehr eng zusammenarbeitet.

Kreis Pinneberg

Sonderförderung zum Aufbau regenerativer Strukturen 2023 - 2028

Der Kreis Pinneberg gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgrund der Richtlinie zur Förderung über den Aufbau regenerativer Versorgungsstrukturen für gemeinnützige Sportvereine im Kreis Pinneberg Zuschüsse an gemeinnützige Sportvereine zur regenerativen Gewinnung von Strom und Wärme sowie für die energetische Sanierung der Vereinsgebäude. Diese Förderung und Unterstützung der gemeinnützigen Sportvereine bei der Anpassung der eigenen energetischen Versorgung mit Strom und Wärme soll die Vereine dabei unterstützen, die Aufwendungen für Strom und Wärme mittel- bis langfristig zu reduzieren, um auf diese Weise weiterhin die vorhandenen oder künftigen Sportangebote für alle Bürgerinnen und Bürger zu vertretbaren Mitgliedskonditionen anbieten zu können. Gleichzeitig stellt diese Förderung einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzstrategie des Kreises Pinneberg dar. Antragsunterlagen sowie ein FAQ-Katalog sind nunmehr auf dieser Seite und den Seiten des Kreises Pinneberg veröffentlicht.

Kreis Pinneberg

Sonderförderung Unterstützung bei Mehrbelastung durch Strom- und Heizkosten 2024

Sportvereine erfüllen viele von der Gesellschaft nachgefragten Aufgaben. Die stark steigenden Energiekosten treffen Sportvereine mit eigenen oder gepachteten Sportanlagen sehr hart. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Vereine - insbesondere nach der Pandemie - zu erhalten und zur Vermeidung dass diese Mehrkosten an die Vereinsmitglieder weitergereicht werden, gewährt der Kreis Pinneberg durch die Richtlinie zur Bewältigung der Mehrbelastungen bei Strom- und Heizkosten für das Jahr 2023 einen Zuschuss. Antragsunterlagen sowie einen FAQ-Katalog (noch in Bearbeitung) finden Sie auf diesen Seiten und den Seiten des Kreises Pinneberg.

Kreis Pinneberg

Kommunalrichtlinie / ZUG

Ein besonderes Thema ist derzeit die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf die moderne, energiesparende LED-Technik. Hier gibt es neben den oben aufgeführten Zuschüssen von LSV, Kreis und Stadt noch die Möglichkeit, aus der Kommunalrichtlinie über den Projektträger "Zukunt, Umwelt, Gesellschaft" (ZUG) zusätzliche Förderung zu erhalten.

Über folgenden Link gelangt man zum Antragsportal der Kommunalrichtlinie:
https://www.krl-online.de/leuchtensysteme

Dort ist der Punkt 4.2.1a Sanierung v. Außen- und Straßenbeleuchtung, zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung für Projekte im Flutlichtbereich der richtige.

Beratung zu dieser Fördermöglichkeit bietet auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein an. Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt:

Stefan Müller
Stv. Leiter, Förderberater
Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen
Tel. (0431) 9905-3263, Fax  (0431) 9905-63263
e-mail: stefan.mueller@ib-sh.de

www.ib-sh.de/infoseite/kommunale-foerderberatung

www.ib-sh.de/kommunen

Besucheradresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Postadresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
24091 Kiel

Gemeinsam Gutes tun in Schleswig-Holstein!
Die IB.SH-Spendenplattform unter http://www.wir-bewegen.sh

Logo ZUG - Zukunft, Umwelt, Gesellschaft

Das Land SH fördert in der Regel durch das Innenministerium, welches zugleich auch das Sportministerium ist. Das Land fördert den Vereinssport überwiegend durch den Landessportverband. Es gibt aber dann und wann noch gesonderte Richtlinien, die der KSV hier vorstellt.

Das Land Schleswig-Holstein, in diesem Fall das Innenministerium fördert Vereine über die unten stehenden Richtlinien für bestimmte Projekte, z.B. Ausrichtung von Großveranstaltungen, bestimmte Projekte und die Sportentwicklungsplanung auch direkt.

Logo Schleswig-Holstein

+++ Härtefallrichtlinie aufgrund Energiekrise ab 01.01.2023 +++

Die schleswig-holsteinischen Landesregierung veröffentlichte am 15.12.2022 die "Härtefallrichtlinie Energiekrise" (Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfe bei wirtschaftlicher Notlage von Sportvereinen und Sportverbänden Schleswig-Holsteins aufgrund der steigenden Energiepreise). Per E-Mail informierte der LSV alle Sportvereine in Schleswig-Holstein daraufhin am selben Tag.

Die Richtlinie und der Antragsvordruck inklusive Anlagen ist auf folgender Landesseite abzurufen:
www.schleswig-holstein.de/haertefall-sport

Der LSV beschreibt Inhalt und Leistung des Härtefallfonds wie folgt:

  • Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die aufgrund der Energiepreiserhöhung in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Härtefallhilfen ist eine durch die Energiepreiserhöhung entstandene wirtschaftliche Notlage (Liquiditätsengpass) im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023 (Heizperiode 2022/2023). Die Härtefallhilfe kann für diesen Zeitraum gewährt werden.
  • Für die Berechnung der Härtefallhilfe sind 80% der nachgewiesenen Energie-Verbrauchsmenge für die Sportstätte in der Heizperiode 2019 (7 Monate des Jahresverbrauchs 2019) zu Grunde zu legen. Für diese Verbrauchsmenge sind die jeweiligen Energiekosten (Strom, Gas, Öl, Holz) in der Heizperiode 2019 sowie der Heizperiode 2022/2023 zu berechnen. Das Maximum der möglichen Landesförderung ergibt sich aus der Differenz der für die beiden Heizperioden gebildeten Gesamtenergiekosten. Der Nachweis der Energieverbrauchsmenge (Strom, Gas, Öl, Holz) und Energiekosten ist vorzulegen. Sollte im Ausnahmefall dieser Nachweis aufgrund einer pauschalierten Zahlung (etwa bei Vermietung/Verpachtung durch den Träger ohne Ausweisung von Energiekosten) nicht möglich sein, sind die dafür aufgewendeten Kosten der Heizperiode 2021/2022 (Oktober 2021 – April 2022) und der Heizperiode 2022/2023 zu belegen. 80% der Differenz beider Kosten ist die maximale Landesförderung.
  • Anträge können in dem Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 durch den Verein oder Verband schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde (Innenministerium) eingereicht werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Die Härtefallhilfe wird maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt. Im Antrag ist die wirtschaftliche Notlage zu erläutern. Die antragstellenden Einrichtungen müssen versichern, dass sie ihre Tätigkeit nur mit Energiekostenhilfe des Landes ohne Einschränkungen aufrechterhalten können. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023 ist die Höhe der tatsächlichen Einnahmen und der laufenden Kosten abzüglich darzulegender aktiver Kostensenkungsmaßnahmen und daraus resultierend das Ausmaß der wirtschaftlichen Notlage (Liquiditätsengpass) darzustellen. Vorhandene zweckgebundene Rücklagen werden nicht in die Berechnung des Liquiditätsengpasses einbezogen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den Antragsunterlagen.

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Innenministerium E-Mail: IV34Postfach@im.landsh.de

 
 

Allgemeine Sportförderrichtlinie des Landes SH

Ab dem 01.10.2022 gilt eine neue allgemeine Sportförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein. Diese ist befristet bis 31.12.2024 und auf den folgenden Seiten des Landes abrufbar:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/sport/allgemeineSportfoerderung.html

Dort ist ebenfalls der Antrag hinterlegt, der direkt an das Innenministerium gestellt wird.

Sportstättenförderrichtlinie für Gemeinden & Kommunen

Mit der Sportstättenförderrichtlinie (vormals Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie) unterstützt das Land die Kommunen darin, ihre Sportinfrastruktur zu erhalten. Sportvereine können in Zusammenarbeit mit ihren Kommunen und Gemeinden profitieren und gestalten.

Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren. Aus den Mitteln, die 2023 und 2024 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.

Gemeinde & Kommunen können Anträge über die  Sportstättenrichtlinie (vormals Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie) damit auch in 2023 und 2024 stellen!

Das Land informiert zu seiner Sportstättenförderrichtlinie auf folgenden Seiten:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/SportstaettenfoerderRili.html

Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie

Mit der Sportveranstaltungs-Förderrichtlinie unterstützt Schleswig-Holstein die Ausrichtung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events im Land. Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände nach dem GkZ, schleswig-holsteinische gemeinnützige Vereine und -verbände, Spitzensportverbände sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig, wenn sie gleichzeitig auch Träger der Maßnahme sind.

eSports

Schleswig-Holstein unterstützt als erstes Bundesland nun die Einrichtung kommunaler eSport-Häuser und setzt dabei auf Medienkompetenz und Prävention. Das Land informiert auf seinen Seiten detailliert hierzu.

Der KSV Pinneberg ist beim Thema eSports komplett auf der Linie des DOSB, der nach eigener Definition und thematischer Auseinadnersetzung im Verband unter eSports alle Sportspielsimulationen versteht. Explizit ausgeschlossen, da nicht mit den Werten des Sports vereinbar, sind dabei die Spiele, deren Ziel ausschließlich die Vernichtung eines (virtuellen) Gegners ist.

Mit den Fördermitteln will die Landesregierung ein landesweites Angebot für eSport in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen. Kommunen, Kreise, Träger der freien Jugendhilfe oder Sportvereine können Unterstützung erhalten für die Aus- und Fortbildung, für die Einrichtung von eSport-Räumen und für Veranstaltungen. Gefördert werden können zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Computern, Softwareprogramme oder Medienkompetenz-Seminare. Im Haushalt des Landes stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Projekte mit kommerziellen Ansätzen werden nicht gefördert.

Die Förderrichtlinie (gültig bis 31.12.2024) regelt die Vergabe der Zuwendungsmittel zur Förderung des „eSports“ als Teilziel der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein. Danach kann insbesondere Folgendes unterstützt werden:

  • Informationsveranstaltungen von Sportvereinen, Kreissport- und Landesfachverbänden sowie von Initiativen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zum eSport;
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung von Medienkompetenz sowie Kompetenzen zum Kinder- und Jugendschutz und der Suchtprävention;
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung einer ESBD-Übungsleiter-Lizenz „eSport-Trainer - Breitensport“;
  • Die Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, die im Land Schleswig-Holstein stattfinden;
  • Die Einrichtung von e-Sport-Räumen;
  • Die Anschaffung von Hard- und Software;
  • Fahrkostenzuschüsse;
  • Kostenbeteiligungen für Unterbringung und Verpflegung bei Wettkämpfen im In- und Ausland;
  • Förderung der Barrierefreiheit (sowohl für körperlich eingeschränkte als auch sehbehinderte und/ oder hörgeschädigte Menschen)

Fonds für Barrierefreiheit

Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit mit einem speziellen Förderprogramm. Auf folgender Internetpräsenz des Landes Schleswig-Holstein sind weitere Informationen diesbezüglich erhältlich. Zudem kann dort auch ein Onlineantrag gestellt werden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Soziales/UNBRK/FondsFuerBarrierefreiheit/_documents/fondsfuerbarrierefreiheit.html

Aus dem zehn Millionen umfassenden Fonds für Barrierefreiheit konnten in drei Jahren bereits 155 Projekte mit insgesamt 9,7 Millionen Euro gefördert werden.

Für das Jahr 2022 werden zusätzlich 1,2 Millionen Euro bereitgestellt, so dass weiterhin investive Vorhaben gefördert werden können, die für mehr Barrierefreiheit sorgen. Dazu gehören etwa Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Antragsberechtigt ist ein breiter Empfängerkreis, darunter beispielsweise Vereine und Verbände, Kirchen, Kommunen, Kaufleute und freiberuflich Tätige.


Weitere Informationen zum Herunterladen

Sportjugend Pinneberg

Auf den Seiten der Sportjugend des KSV Pinnebergs befinden sich die Richtlinien und Antragsformulare für Jugendferienmaßnahmen und die Allgemeinen Jugendpflegemittel.

Darüber hinaus fördert die Sportjugend des KSVs jährlich auch die Sportjugendkulturwochen, bei der in den Sportvereinen Herbstferienaktionen für alle Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Sportjugend Bruno

Sterne des Sports - Neue Bewerbungsregeln ab Herbst 2023!

Die VR Bank in Holstein und die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein zeichnen beim jährlichen Wettbewerb "Sterne des Sports" Sportvereine für ihr besonderes gesellschaftliches Engagement aus.

Mit der Aktion "Sterne des Sports" wird den Sportvereinen im Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein eG die Chance gegeben, ihre Arbeit im Verein öffentlich vorzustellen und attraktive Geldprämien zu erlangen.

Die "Sterne des Sports" zeichnen Vereine aus, die sich über ihre sportlichen Angebote hinaus in besonderer Weise gesellschaftlich engagieren. Entscheidend sind Kreativität, Innovation und nicht zuletzt der Erfolg der Vereinsangebote.

Der Wettbewerb wird auf regionaler Ebene in Form von Geldspenden unterstützt.

Ab dem Jahr 2024 loben VR Bank in Holstein und die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein höhere Geldpreise aus. Konkret geht es dann um folgende Siegprämien:

1. Platz: € 3.000,- (VR Bank in Holstein)
2. Platz: € 2.000,- (VR Bank in Holstein)
3. Platz: € 1.000,- (VR Bank in Holstein)
4. + 5. Platz: € 500,- (Bürgerstiftung VR Bank in Holstein)
6. - 10. Platz: € 250,- (Bürgerstiftung VR Bank in Holstein)
ab 11. Platz: € 150,- (Bürgerstiftung VR Bank in Holstein)

Die Bewerbung läuft ab dem Jahr 2024 über eine neue Plattform mit dem Namen "Viele schaffen mehr", die über folgenden Link zu erreichen ist: https://www.viele-schaffen-mehr.de/sterne-des-sports/aktionen

Bewerbungen sind ganzjährig über die digitale Plattform möglich. Neu ist auch, dass geplante Projekte, die noch nicht realisiert wurden, eingereicht werden können. Für diese kann auch gleichzeitig mit der Einreichung eine Crwodfunding-Aktion gestartet werden. Für den Wettbewerb "Sterne des Sports" werden die Projekte aber erst mit der Realisierung berücksichtigt. Dies bietet aber die Chance, dass neue Projekte bereits mit der Idee erfasst sind und dann nach Abschluss direkt teilnehmen. Weitere Infos und die Teilnahmebedingungen sind auf der Seite "Viele schaffen mehr" einsehbar.

Informationen zur Bewerbung 2024

Die Teilnahme am "Sterne des Sports"-Wettbewerb kann in 2024 auf zwei Wegen erfolgen.

Zum einen können sich Sportvereine mit einem bereits abgeschlossenen Projekt im Zeitraum vom 03. Juli 2023 – 30. Juni 2024 bewerben. Dafür ist auf der o.g. Plattform der Button "Ohne Finanzierung direkt zu den Sternen!" zu wählen.
Hier findet sich ein Erklärvideo zu dem Bewerbungsprozess ohne Finanzierung.

Wenn zur Realisierung der Vereinsinitiative im Vorfeld Gelder benötigt werden, kann ein Crowdfunding-Projekt angelegt werden. Nach erfolgreicher Finanzierung und Umsetzung wird unter dem Punkt "Kampagnen und Wettbewerbe" alle notwendigen Daten für die Teilnahme an den "Sternen des Sports" eingepflegt. Auch im Nachgang können diese Felder bearbeitet werden. Dazu ist der Button: "Engagement finanzieren lassen & bewerben!"
Hier findet sich ein Erklärvideo zu dem Bewerbungsprozess mit Crowdfunding

Bitte beachten: Sollte die Umsetzung erst nach dem 30. Juni eines Jahres final sein, so nimmt der Verein am Wettbewerb des Folgejahres teil. Die Teilnahme geht nicht verloren!

Weitere Informationen, wie das Crowdfunding funktioniert, findet sich unter https://www.viele-schaffen-mehr.de/so-funktioniert-s.html

Weitere Informationen zur Teilnahme an den "Sternen des Sports" finden sich unter https://www.sterne-des-sports.de/wettbewerb/teilnahme

 

Sterne des Sports

Landessportverband und Sportjugend Schleswig-Holstein

Der Landessportverband SH fördert Maßnahmen im Projekt „Schule und Verein“. Weitere Fördermöglichkeiten finden sich auf den Seiten des LSV bzw. der Sportjugend SH (SJSH).

Sportjugend SH Logo